Vorweg erstmal der Link für alle Fragen bezüglich Winterreifen:
http://www.adac.de/Tests/Reifentests/Win...enkatalog/
zur Geschwindigkeit:
Gesetzliche Vorschrift: Die Reifen eines Pkw müssen bei korrekten Betriebsbedingungen mindestens die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges aushalten. Das bedeutet, dass der Geschwindigkeitsindex des Reifens (z.B. Das T in der Reifenkennzeichnung: 195/65 R 15 T. Es steht für eine Maximalgeschwindigkeit von 190 km/h) den Eintragungen in den Fahrzeugpapieren entspricht. Ausnahmen hiervon sind zulässig für Reifen, die ein M+S (oder ähnlich) auf der Seitenwand tragen. Diese Reifen werden gemeinhin als Winterreifen bezeichnet und dürfen für eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit ausgelegt sein. Folgende Auflagen sind für diese Ausnahmefälle verbindlich:
- im Sichtfeld des Fahrers muss ein Aufkleber mit der Höchstgeschwindigkeit des M+S-Reifens angebracht werden,
- der Fahrer muss diese Höchstgeschwindigkeit einhalten.
ADAC-Empfehlung: Je nach persönlichen Vorlieben und Gewohnheiten kann der Autofahrer die einzuhaltende Höchstgeschwindigkeit des M+S-Reifens theoretisch selber frei wählen. Unter dem Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten würde es Sinn machen, z.B. einen M+S-Reifen als günstigen Q-Reifen (bis 160 km/h) zu montieren. In den meisten Fällen werden allerdings T (bis 190 km/h) und H-Reifen (bis 210 km/h) bevorzugt. Diese Reifen stellen den sinnvollsten Kompromiss dar, wenn gelegentlich diese Geschwindigkeiten gefahren werden.
Allgemein zu Reifenkennzeichnungen
http://www.adac.de/Auto_Motorrad/reifen/...hnung_pkw/
Da steht auch eine Tabelle mit den Geschwindigkeiten
Meine Fresse, typisch deutsch. Gibt ja ein Haufen an Vorschriften und Zeug da....
http://www.adac.de/Tests/Reifentests/Win...enkatalog/
zur Geschwindigkeit:
Gesetzliche Vorschrift: Die Reifen eines Pkw müssen bei korrekten Betriebsbedingungen mindestens die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges aushalten. Das bedeutet, dass der Geschwindigkeitsindex des Reifens (z.B. Das T in der Reifenkennzeichnung: 195/65 R 15 T. Es steht für eine Maximalgeschwindigkeit von 190 km/h) den Eintragungen in den Fahrzeugpapieren entspricht. Ausnahmen hiervon sind zulässig für Reifen, die ein M+S (oder ähnlich) auf der Seitenwand tragen. Diese Reifen werden gemeinhin als Winterreifen bezeichnet und dürfen für eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit ausgelegt sein. Folgende Auflagen sind für diese Ausnahmefälle verbindlich:
- im Sichtfeld des Fahrers muss ein Aufkleber mit der Höchstgeschwindigkeit des M+S-Reifens angebracht werden,
- der Fahrer muss diese Höchstgeschwindigkeit einhalten.
ADAC-Empfehlung: Je nach persönlichen Vorlieben und Gewohnheiten kann der Autofahrer die einzuhaltende Höchstgeschwindigkeit des M+S-Reifens theoretisch selber frei wählen. Unter dem Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten würde es Sinn machen, z.B. einen M+S-Reifen als günstigen Q-Reifen (bis 160 km/h) zu montieren. In den meisten Fällen werden allerdings T (bis 190 km/h) und H-Reifen (bis 210 km/h) bevorzugt. Diese Reifen stellen den sinnvollsten Kompromiss dar, wenn gelegentlich diese Geschwindigkeiten gefahren werden.
Allgemein zu Reifenkennzeichnungen
http://www.adac.de/Auto_Motorrad/reifen/...hnung_pkw/
Da steht auch eine Tabelle mit den Geschwindigkeiten
Meine Fresse, typisch deutsch. Gibt ja ein Haufen an Vorschriften und Zeug da....