http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php
Rechtsgrundlage: § 7 ( 4 ) Straßenverkehrsordnung
Diejenigen Verkehrsteilnehmer, die beim Reißverschlussverfahren das Einfädeln nicht ermöglichen, müssen mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20,-- Euro rechnen
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_07.php
Rechtsgrundlage: § 7 ( 4 ) Straßenverkehrsordnung
Diejenigen Verkehrsteilnehmer, die beim Reißverschlussverfahren das Einfädeln nicht ermöglichen, müssen mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20,-- Euro rechnen
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